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"Aktivlegitimation"; LG Düsseldorf; Urteil vom 19. 09. 2001 - 12 O 311/01 -
Dieses Urteil beschäftigt sich in Teilen mit der Aktivlegitimation. Der Antragsgegner hatte gegen die einstweilige Verfügung eingewendet, dass soweit sich der Gegner auf das UWG berufe, überhaupt kein Wettbewerbsverhältnis bestehe.
Berufung gegen Urteil; OLG Dresden; Urteil vom 23.08.2001; 8 U 1535/01
Im vorliegenden Fall wollte ein Händler für über das Internet verkaufte Speichermedien das einem Verbraucher gesetzlich zustehende Widerrufsrecht von 14 Tagen ausschließen. Das LG hat zunächst eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen und auf den Widerspruch des Antragsgegners mit urteil die einstweilige Verfügung bestätigt. Die Berufung gegen dieses Urteil blieb ohne Erfolg: Angebliche Besonderheiten wie Virenbefall oder nicht überprüfbare Beschädigung der Speichermedien hat das OLG Dresden nicht anerkannt.
"fliegender Gerichtsstand" LG Berlin Urteil vom 21. Mai 1996 - 16 O 171/96
Zunächst stellt das Gericht noch einmal den sog. "fliegenden Gerichtsstand" von Online Diensten auch nach § 24 UWG dar. Danach ist der Gerichtsstand eines Online-Dienstes bezogen auf die Wettbewerbswidrigkeit seiner Inhalte überall dort, wo das Angebot abrufbar ist.
Kosten nach Erledigung; LG Hamburg; Beschluss vom 01.03.2000. Az.: 315 O 219/99
Nachdem hier der Antragsgegner den Verfügungsanspruch anerkannt hatte, musste das Gericht über die Kosten entscheiden. Das Verfahren gleicht hier dem des Erkenntnisverfahrens.
"sittenwidrige EV" OLG Hamburg; Urteil vom 24.08.2000; ger.Az.: 3 U 178/00
Diesem Urteil liegt die Problematik des "CoShoppings" zugrunde. Das ist ein Kaufsystem, bei dem der Preis um so günstiger wird, je mehr Teilnehmer den Artikel bestellen. Allerdings handelt es sich eben nicht wie bei einen Rabattsparverein um einen festen Personenkreis sondern um eine variierende Gruppe, die sich nur für diese eine Bestellung zusammenschließt. Nach Auffassung einiger Gerichte ist eine solche Rabattgewährung unzulässig. Vorliegend wurde die erwirkte einstweilige Verfügung aber offenbar als Druckmittel gegen die Verfügungsbeklagte eingesetzt und damit rechtsmissbräuchlich verwendet.
"summarische Prüfung"; OLG Hamburg; Urteil vom 05.07.2001; Az.: 3 U 35/01
In diesem Urteil wird deutlich, wie das Gericht eine summarische Prüfung vornimmt und nicht mit letzter Sicherheit von der Richtigkeit eines vorgetragenen Sachverhaltes überzeugt ist. Dennoch konnte das Gericht entscheiden.
Unterlassungserklärung per Fax; BGH ; Urteil vom 08.03.90; ger. Az.: - I ZR 116/88 -
Auch eine fernschriftliche Unterlassungsverpflichtungserklärung ist, sofern sie hinreichend strafbewehrt ist und die sonstigen inhaltlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt, grundsätzlich geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen.
"Widerspruch gegen Verfügung"; LG Hamburg; Urteil v. 31.08.1999; Az.: - 312 O 378/99- Hier hatte das Gericht wegen Eilbedürftigkeit eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen. Hiergegen hatte der Verfügungsbeklagte Widerspruch eingelegt, so dass in mündlicher verhandlung erneut über den Erlass der einstweiligen Verfügung zu entscheiden war. Hierbei war auch die örtliche Zuständigkeit fraglich.
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